Was Sie noch wissen sollten - Grundlagen

Erstkontakt

Unser erstes Gespräch dauert ca. eine Stunde. Es geht dabei um eine Sondierung: was ist Ihr Anlass zu einer Supervision? Wo soll es hin gehen, welche Ziele verfolgen Sie? Woran würden Sie erkennen, dass Sie die benannten Ziele erreicht haben? Was darf/soll in der Beratung passieren, wo sind Grenzen? Wir sprechen Rahmenbedingungen ab. (Ort, Dauer und Häufigkeit der Sitzungen, Honorar, etc.)

Dreieckskontrakt

Geht es um Teamsupervision ist es für mich hilfreich, wenn im Erstgespräch auch die Arbeitgeberseite als Auftraggeber verdeutlicht, was sie erwartet. Daraus entsteht ein Dreieckskontrakt, der der Orientierung für den späteren Supervisionsprozess dient.

Beauftragung/ Vertrag

Kommen wir nach einer vereinbarten Bedenkzeit überein, die Beratungsarbeit zu beginnen, startet die Supervision entsprechend der Vereinbarungen. Wenn Sie möchten, biete ich Ihnen einen schriftlichen Vertrag an.

Sitzungsort

Ich habe keine Praxisräume (mehr) und komme gerne in einen von Ihnen gestellten, möglichst neutralen Raum, in dem wir ungestört arbeiten können.

Sitzungsdauer

Eine Supervisionssitzung dauert in der Regel 90 Minuten, bei größeren Gruppen oder wenn die Termine in größeren Abständen stattfinden, sind auch 120 Minuten oder mehr sinnvoll. Das richtet sich – genauso wie die Sitzungsanzahl und -häufigkeit – stets nach Ihrem Bedarf.

Gruppengröße

Die ideale Supervisionsgruppe ist nicht größer als 8 Personen. Sollten es mal mehr sein, besprechen wir vorab, wie wir damit umgehen. Es findet sich immer eine Lösung.

Honorar

Das Honorar ist verhandelbar und richtet sich nach dem Auftrag, der Anzahl der Teilnehmenden sowie nach der Dauer meiner Anfahrt. Grundsätzlich orientiere ich mich jedoch an den branchenüblichen Honorarsätzen. Genaueres dazu besprechen wir im Erstgespräch. Dieses berechne ich übrigens nur (als Erstsitzung), wenn wir uns zu einer Zusammenarbeit entscheiden.